Wie wählt man?

Die Wahlbedingungen

Ich bin am Wahltag 18 Jahre alt - Ich bin Bürger oder Bürgerin der Europäischen Union - ich habe meinen Wohnsitz in Luxemburg und wohne dort zum Zeitpunkt meines Antrags auf Eintragung in das Wählerverzeichnis

Ich kann mich bis zum 15. April um 17 Uhr in die Wählerlisten eintragen

Warum soll ich wählen?

Bei der Europawahl am 9. Juni 2024 kann ich per Direktwahl meine Vertreterinnen und Vertreter (Abgeordneten) im Europäischen Parlament wählen, die sich in den nächsten fünf Jahren für meine Interessen einsetzen. Das Europäische Parlament ist das einzige direkt gewählte länderübergreifende Parlament der Welt. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments vertreten die Interessen der Bürgerinnen und Bürger der EU auf europäischer Ebene. Das Europäische Parlament hat Aufgaben im Bereich der Gesetzgebung und des Haushalts, und es übt eine wichtige politische Kontrollfunktion aus. Es trifft gemeinsam mit dem Rat der Europäischen Union Entscheidungen, die sämtliche Aspekte des Lebens in der gesamten Europäischen Union beeinflussen – von Wirtschaftsunterstützung und Armutsbekämpfung bis hin zu Klimaschutz und Sicherheit. Die Abgeordneten legen Nachdruck auf wichtige politische, wirtschaftliche und soziale Themen und setzen sich für die Werte der Europäischen Union ein: Achtung der Menschenrechte, Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtsstaatlichkeit. Das Parlament billigt den EU-Haushalt und kontrolliert, wie das Geld ausgegeben wird. Außerdem wählt es den Präsidenten oder die Präsidentin der Europäischen Kommission, und es ernennt die Kommissionsmitglieder und zieht sie zur Rechenschaft. Ich nehme an der Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 teil, um meiner Stimme bei den Entscheidungen der Europäischen Union Gehör zu verschaffen.

Häufig gestellte Fragen

Ich finde alle wichtigen Fragen und Antworten rund um die Wahlen in dieser Rubrik.